
Eine Tiefgarage lässt sich nicht wie ein leerer Hallenboden behandeln. Parkierte Fahrzeuge, Stützen, Rampen und Kellerzugänge bestimmen, welche Bereiche erreichbar sind. Für Verwaltungen und Eigentümerschaften beginnt eine gute Reinigung deshalb mit einer klaren Planung. Dieser Ratgeber erklärt, welche Angaben eine Offerte erleichtern und wie der Reinigungstag vorbereitet wird.

Zur Anfrage gehören idealerweise die ungefähre Fläche, die Anzahl Parkplätze und ein Bild der Zufahrt. Gibt es eine Rampe, separate Einstellhallen, schmale Durchgänge oder Bereiche hinter Toren? Sollen nur Fahrgassen oder auch Parkfelder, Randzonen und weitere Bodenflächen gereinigt werden? Solche Unterschiede beeinflussen den Aufwand stärker als die Quadratmeterzahl allein.
In einer Wohnliegenschaft müssen Mieterschaft und Eigentümerschaft rechtzeitig wissen, welche Plätze frei bleiben sollen. Bei einem Gewerbeobjekt können Lieferzeiten oder Betriebsabläufe den Termin bestimmen. Klären Sie, wer Zugang zu Toren und Nebenbereichen ermöglicht und wer die Nutzerinnen und Nutzer informiert.
Eine Reinigungsmaschine kann nur dort arbeiten, wo sie Platz hat. Fahrzeuge, Velos, Reifen oder andere Gegenstände bleiben ohne ausdrückliche Vereinbarung an ihrem Ort. Teilen Sie bei der Planung mit, welche Bereiche sicher freigemacht werden können und wo Hindernisse bestehen bleiben.
Bei grossen Garagen kann eine etappenweise Freistellung sinnvoll sein. Das muss jedoch zum Objekt passen und vor dem Einsatz vereinbart werden. Wenn nur ein Teil der Plätze frei ist, entspricht der erreichbare Umfang nicht einfach dem gesamten Grundriss. Übersichtsfotos und eine markierte Skizze können die Abstimmung erleichtern.
Staub und normale Nutzungsspuren sind etwas anderes als haftende Flecken oder ein empfindlicher Belag. Fotos von typischen und besonders stark verschmutzten Stellen helfen bei der ersten Einschätzung. Ergänzen Sie eine Aufnahme der gesamten Fahrgasse: Sie zeigt, wie Geräte und Mitarbeitende den Bereich erreichen können.
Cleanup Saladin GmbH legt das Verfahren passend zu Belag, Verschmutzung und Erreichbarkeit fest. Auf grossen, geeigneten Flächen kann eine Aufsitzmaschine eingesetzt werden; für enge Zonen kommen andere Geräte oder ergänzende Handarbeit infrage. Welche Maschine am Objekt tatsächlich verwendet wird, entscheiden wir nach der Beurteilung. Die eigenen Einsatzbilder aus Muhen und Suhr zeigen unterschiedliche Situationen.
Stützen, Wandanschlüsse, Türen und Nischen bilden Grenzen der maschinell erreichbaren Fläche. Wenn diese Stellen ebenfalls gereinigt werden sollen, nennen Sie sie in der Anfrage. Das gilt auch für Rampen, Kellerkorridore und Aussenbereiche: Sie gehören nicht automatisch zur Offerte für die Einstellhalle.
Unbekannte Rückstände, Beschädigungen und technische Defekte sollten vor dem Einsatz gemeldet werden. Reinigung beseitigt Schmutz, ersetzt aber keine Bodenreparatur oder Instandsetzung. Mit einem genau beschriebenen Umfang bleiben Erwartungen und Aufwand klar.
Wann Fahrzeuge zurückgestellt werden können, hängt vom Verfahren und den Verhältnissen vor Ort ab. Den Zeitpunkt stimmen wir mit der verantwortlichen Person ab, statt eine allgemeine Wartefrist für jede Garage zu versprechen. Für Verwaltungen ist es hilfreich, die Rückgabe der Plätze zusammen mit der Information über die Freistellung zu organisieren.
Nennen Sie Ort, ungefähre Fläche, Zahl der Parkplätze, Bodenbelag und gewünschte Bereiche. Fügen Sie möglichst je ein Bild der Zufahrt, einer typischen Fahrgasse und besonderer Verschmutzungen hinzu. Schreiben Sie dazu, ob Fahrzeuge vollständig oder nur etappenweise entfernt werden können und wer den Zugang organisiert. Nicht bekannte Angaben können offen bleiben; wir klären sie gemeinsam.
Mehr zur Leistung finden Sie auf der Seite Tiefgaragenreinigung. Über das Offertenformular mit Foto-Upload können Sie die Garage zeigen und den gewünschten Umfang beschreiben.
Nicht zwingend gleichzeitig. Entscheidend ist, welche Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt gereinigt werden sollen und ob sie erreichbar sind. Eine etappenweise Freistellung muss vorab geplant werden.
Nein, nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung. Verwaltung oder Eigentümerschaft organisiert die Freistellung.
Ja. Der Umfang kann auf definierte Flächen begrenzt werden. Parkfelder, Rampen und Randzonen sollten deshalb einzeln genannt werden.
Sie ist ein Ausgangspunkt. Zusätzlich helfen Angaben zu Zufahrt, Belegung, Belag, Verschmutzung und gewünschten Teilflächen sowie Fotos.